Über den Datenschutz in der Schweiz

Das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von natürlichen Personen, über die Personendaten bearbeitet werden. Das erste Bundesgesetz über den Datenschutz stammt aus dem Jahr 1992. In der Zwischenzeit hat die Schweizer Bevölkerung die Nutzung von Internet und Smartphone in ihren Alltag integriert und auch soziale Netzwerke, Cloud-Dienste oder das Internet der Dinge finden immer mehr Zuspruch. Vor diesem Hintergrund ist eine vollständige Überarbeitung des Datenschutzgesetzes unverzichtbar, um der Bevölkerung einen angemessenen und an die technologischen und gesellschaftlichen Veränderungen unserer Zeit angepassten Datenschutz zu garantieren. Das totalrevidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die Ausführungsbestimmungen in der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und der neuen Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ) traten am 1. September 2023 in Kraft. Das neue Gesetz verbessert die Bearbeitung persönlicher Daten und gewährt den Schweizer Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte. Mit dieser wichtigen Gesetzesänderung gehen auch einige Verpflichtungen für Unternehmen einher. Das revDSG führt folgende wesentliche Veränderungen für Unternehmen ein: Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr. Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen. Die Grundsätze “Privacy by Design” und “Privacy by Default” werden eingeführt. Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.